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Berlin
Rechtsanwalt Sebastian Schmäcke

Sebastian Schmäcke

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Kündigungsschutzklage Berlin

Die 3-Wochen-Frist läuft – handeln Sie jetzt!

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Kündigungsschutzklage in Berlin – Ihr stärkstes Mittel gegen eine Kündigung

Die Kündigungsschutzklage ist das zentrale Rechtsinstrument für Arbeitnehmer in Berlin, die gegen eine Kündigung vorgehen möchten. Sie wird beim Arbeitsgericht Berlin in der Magdeburger Allee eingereicht und zielt darauf ab, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen.

Berlin als größter Arbeitsmarkt Deutschlands verzeichnet jährlich Tausende arbeitsrechtliche Verfahren. Ob Sie in einem Start-up in Friedrichshain, einem Konzern am Potsdamer Platz oder einem Handwerksbetrieb in Reinickendorf arbeiten – Rechtsanwalt Sebastian Schmäcke begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Unsere Erstberatung zur Kündigungsschutzklage Berlin ist kostenlos.

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⚠️ Die 3-Wochen-Frist – Jede Stunde zählt

Die wichtigste Regel für Arbeitnehmer in Berlin: Sie haben nur 3 Wochen Zeit! Ab dem Zugang der Kündigung beginnt die Frist gemäß § 4 KSchG.

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Fristablauf bedeutet: Kündigung gilt

Versäumen Sie die 3-Wochen-Frist, wird die Kündigung automatisch wirksam – selbst wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich (§ 5 KSchG), etwa bei nachweislicher schwerer Erkrankung.

Unser Rat: Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt einer Kündigung. Wir können am selben Tag eine Ersteinschätzung abgeben und die Klage beim Arbeitsgericht Berlin fristwahrend einreichen.

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Ablauf der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin folgt einem strukturierten Ablauf. Wir stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite:

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Kostenlose Erstberatung

Sie schildern uns Ihre Situation. Rechtsanwalt Sebastian Schmäcke prüft die Kündigung auf formale und inhaltliche Mängel und gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen. Diese Erstberatung ist kostenfrei.

2

Klageerhebung beim Arbeitsgericht Berlin

Wir fertigen die Klageschrift an und reichen sie fristgerecht beim Arbeitsgericht Berlin ein. Darin legen wir dar, warum Ihre Kündigung rechtswidrig ist.

3

Gütetermin (ca. 2–4 Wochen nach Klageerhebung)

Das Arbeitsgericht Berlin setzt zeitnah einen Gütetermin an. Hier versucht der vorsitzende Richter, eine Einigung herbeizuführen. Über 60 % der Berliner Verfahren enden bereits an diesem Punkt – häufig mit einer Abfindungszahlung.

4

Kammertermin (falls erforderlich)

Bleibt eine Einigung aus, folgt der Kammertermin mit umfassender Beweisaufnahme. Das Arbeitsgericht Berlin entscheidet dann per Urteil. Auch in dieser Phase kommt es häufig noch zu einem Vergleich.

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Voraussetzungen für den Kündigungsschutz in Berlin

Das Kündigungsschutzgesetz schützt nicht jeden Arbeitnehmer automatisch. Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein:

1

Mehr als 10 Beschäftigte im Betrieb

Das KSchG greift ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Arbeitnehmern (Vollzeitäquivalente). Viele Berliner Unternehmen – insbesondere Start-ups und kleine Agenturen – fallen unter diese Grenze. Doch auch in Kleinbetrieben kann eine Kündigung unwirksam sein, etwa bei Diskriminierung oder Formfehlern.

2

Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit

Der allgemeine Kündigungsschutz setzt eine ununterbrochene Beschäftigung von mindestens 6 Monaten voraus. Während der Probezeit ist eine Kündigung leichter möglich – aber auch hier nicht willkürlich.

3

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Arbeitnehmergruppen sind zusätzlich geschützt: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Beschäftigte in Elternzeit. Für diese Gruppen gelten verschärfte Anforderungen an eine Kündigung.

Wichtig für Berliner Arbeitnehmer: Selbst ohne KSchG-Schutz können Kündigungen angreifbar sein. Wir prüfen jeden Fall individuell und finden den besten Weg für Sie.

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Kosten & Finanzierung der Kündigungsschutzklage in Berlin

Die Verfahrenskosten orientieren sich am Streitwert – üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter.

Kostenbeispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € ergibt sich ein Streitwert von 10.500 €. Die Anwaltskosten bewegen sich dann zwischen ca. 1.800 € und 2.800 €, abhängig vom Verlauf. Vor dem Arbeitsgericht Berlin gilt: Jede Partei trägt in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten.

Rechtsschutzversicherung: Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, werden die Kosten üblicherweise vollständig getragen. Wir kümmern uns um die Deckungszusage.

Prozesskostenhilfe (PKH): Berliner Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Wir beraten Sie hierzu und stellen den Antrag.

Keine Angst vor Kosten: Die kostenlose Erstberatung verschafft Ihnen Klarheit über alle finanziellen Aspekte – bevor Sie sich entscheiden.

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Erfolgsaussichten & typische Ergebnisse in Berlin

Die Erfolgsquote bei Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht Berlin ist hoch. Die Mehrzahl der Verfahren endet zugunsten des Arbeitnehmers.

1

Abfindung (häufigstes Ergebnis)

Rund 70 % der Verfahren enden mit einer Abfindungszahlung. Die Höhe bemisst sich nach der Faustformel: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 4.000 € Gehalt und 8 Jahren im Unternehmen sind 16.000–32.000 € eine realistische Größenordnung.

2

Weiterbeschäftigung

Erklärt das Gericht die Kündigung für unwirksam, besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. In der Praxis wird dann meist trotzdem eine Abfindung verhandelt.

3

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Im Zuge eines Vergleichs lässt sich regelmäßig auch ein gutes Arbeitszeugnis vereinbaren – ein wesentlicher Faktor für Ihre berufliche Zukunft in Berlin.

Unser Vorteil: Wir kennen die Entscheidungspraxis der Berliner Arbeitsgerichte und können Ihnen eine fundierte Prognose zu Ihren individuellen Erfolgschancen liefern.

Das sagen unsere Mandanten:

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KM

"Herr Schmäcke hat meinen Fall mit großer Sorgfalt behandelt. Innerhalb weniger Tage hatten wir eine Lösung."

K. Meyer

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SL

"Professionelle Beratung direkt in Berlin. Meine Abfindung wurde erheblich aufgestockt!"

S. Lehmann

★★★★★
PH

"Schnelle Reaktion und exzellente Betreuung – absolut empfehlenswert für Arbeitnehmer in Berlin."

P. Hoffmann

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NR

"GPS Rechtsanwälte hat meine unrechtmäßige Kündigung erfolgreich angefochten. Vielen Dank!"

N. Richter

Häufige Fragen

Die Frist beträgt 3 Wochen ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugeht. Diese Frist ist im Kündigungsschutzgesetz (§ 4 KSchG) verankert und kann nicht verlängert werden. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als rechtswirksam – unabhängig davon, ob sie tatsächlich berechtigt war.

Die Kosten orientieren sich am Streitwert – üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter. Bei einem Gehalt von 3.000 € brutto rechnen Sie mit Anwaltskosten von ca. 1.500–2.500 €. Vor dem Arbeitsgericht Berlin trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten in der Regel vollständig ab. Auch Prozesskostenhilfe ist möglich.

Theoretisch ja – vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Praktisch ist davon jedoch dringend abzuraten. Arbeitgeber treten fast immer mit anwaltlicher Vertretung auf, und ohne juristisches Fachwissen laufen Sie Gefahr, entscheidende Fehler zu machen.

Der Gütetermin wird ca. 2–4 Wochen nach Einreichung der Klage anberaumt. Ein Richter versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. In rund 60 % der Verfahren kommt es hier bereits zu einem Vergleich – meist in Form einer Abfindungszahlung. Scheitert die Verhandlung, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme.

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